VfB-Front-Oberwolfach
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26.09.09 Eintracht Frankfurt - VfB
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§1 Name / Sitz
Der Fanclub trägt den Namen “VfB-Front Oberwolfach“. Gründungsdatum ist der 27. Dezember 2007. Der Fanclub hat seinen Sitz in Oberwolfach.

§2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist Kalenderjahr. 

§3 Zweck des Vereins
Der Fanclub unterstützt den VfB Stuttgart bei nationalen und internationalen Spielen. Der Fanclub gilt in gewisser Weise als „Botschafter“ des VfB Stuttgart. Er bemüht sich im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der VfB-Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Fanclub ist  politisch neutral und distanziert sich von jeglicher Gewalt und rassistischen Organisationen.

§4 Mitgliedschaft 
Ob eine Person Mitglied der „VfB-Front Oberwolfach“ werden darf, entscheidet die Vorstandschaft des Vereins. Mitglied des Vereins kann theoretisch jede Person mit Vollendung des 16. Lebensjahres werden (sofern die Vorstandschaft zustimmt). Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen des Fanclubs teilzunehmen. Für Mitglieder unter 18 Jahre, kann dies nur mit einer Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erfolgen. Namen und Adressen aller Fanclub-Mitglieder werden dem VfB Stuttgart bekannt gegeben. Mitgliedsbeiträge und Spenden werden auf keinen Fall zurück erstattet. Mit dem Eintritt erkennt jedes Mitglied die Satzung des Vereins an.

Die Mitgliedschaft endet:
·  mit dem Tod des Mitglieds
·  durch freiwilligen Austritt (muss schriftlich erfolgen)
·  durch Streichung aus der Mitgliederliste 
·  durch Ausschluss aus dem Fanclub

Der Ausschluss eines Mitglieds kann von der Vorstandschaft beschlossen werden:
·  wenn das Mitglied den festgesetzten Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet.
·  bei wiederholtem oder grobem Verstoß gegen die Vereinssatzung oder die Interessen des Fanclubs.
·  wenn sich ein Mitglied unehrenhaft verhält oder dem Ansehen des Fanclubs schadet.  Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.

§5 Haftung
Der Fanclub haftet nicht für seine Mitglieder und deren Verhalten. Jedes Mitglied muss im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung sein.
Jedes Mitglied im Verein und Fanclub ist für sich selbst verantwortlich und hat durch selbst verursachte
Personen-, als auch Sachschäden Haftung zu tragen. Der Fanclub „VfB-Front-Oberwolfach“ in Vertretung  des Vorstandes tritt nicht in Haftung für seine Mitglieder.

§6 Verwaltung
Alle Angelegenheiten des Fanclubs werden ausschließlich durch die Vorstandschaft verwaltet.

§7 Vorstandschaft
Die Vorstandschaft wird im Rahmen der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
 

Die Vorstandschaft bilden

·  der 1. Vorsitzende
·  der 2. Vorsitzende
·  der Kassierer
·  der Schriftführer
·  drei Beisitzer

Aufgaben der Vorstandschaft
·  Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung
·  Planung von Aktivitäten ,Veranstaltungen und Feiern
·  Öffentlichkeitsarbeit und Weitergabe von Informationen an die Mitglieder
·  Abstimmung über Ausschluss eines Mitglieds
·  Offenlegung der Finanzen
·   Einzug und Verwaltung der Mitgliedsbeiträge

§8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird im 2. Quartal eines jeden Jahres einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens 2 Wochen vor der Versammlung mit Angabe von Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung per Post oder E-Mail. Die Versammlung hat folgende Aufgaben:
·  Wahl und Abwahl der Vorstandschaft bzw. einzelner Vorstands-Mitglieder (einfache Mehrheit) ·  Entlastung der Vorstandschaft (einfache Mehrheit) ·  Entscheidung über Anträge die auf der Tagesordnung stehen und die mindestens 7 Tage vor der Versammlung eingereicht worden sind (einfache Mehrheit)·  Satzungsänderungen (Dreiviertel-Mehrheit erforderlich)

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Ein Antrag für eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist nur erfolgreich, wenn mind. 50% der Mitglieder diesem Antrag im Vorfeld der geplanten Versammlung (mind. eine Woche vorher) per Unterschrift zustimmen. Die Unterschriftenliste ist dem 1. Vorstand eine Woche vor der Versammlung vorzulegen.                                                                                                                            
Außerdem kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung in dringenden Fällen von der Vorstandschaft einberufen werden.

§9 Mitgliedsbeiträge
Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern jährliche Beiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Des Weiteren wird eine einmalige Beitrittsgebühr erhoben, deren Höhe ebenfalls von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Der Jahresbeitrag bzw. die Beitrittsgebühr werden vom Konto des jeweiligen Mitglieds im Lastschriftverfahren eingezogen.

§10 Auflösung des Vereins
Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Verwertung des verbleibenden Vermögens wird nach Abzug sämtlicher Auslagen einer gemeinnützigen Einrichtung gespendet.

§11 Gültigkeit
Diese Satzung kann nur in Kraft treten bei einer Mitgliederzahl von mindestens 7 Mitgliedern.


Zusatz vom 29.01.09
 

1)
 Bei der Rückfahrt vom Stadion nach Hause, wartet der Bus maximal 15 Minuten länger als die vereinbarte und ausgemachte Abfahrtzeit. Mehr nicht!

2) Wer bei einer Ausfahrt verloren geht und nicht mehr im Stande ist den Bus zu finden, bzw. nicht mehr in der Lage ist sich telefonisch zu melden, entweder beim Vorstand oder bei der Firma Heizmann, der hat 50 Euro in die Vereinskasse zu zahlen. Ohne wenn und aber !!!

 
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Sa, 11. Sep 2010
15:30 Uhr
SC Freiburg
Freiburg
: VfB Stuttgart
Stuttgart
Saisonstatistik
Tabelle 2010/2011
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  SDP
Hoffenheim133
Bremen123
K'lautern123
  Mainz123
München113
  Hamburg113
  Hannover113
M'gladbach101
Wolfsburg1-10
10 Nürnberg1-10
  Schalke1-10
12 St. Pauli1-10
13 Köln1-20
  Frankfurt1-20
  Freiburg1-20
  Stuttgart1-20
17 Dortmund1-20
18 Leverkusen1-30
  SDP
K'lautern246
  Hoffenheim246
Mainz236
Hamburg236
Hannover226
M'gladbach234
St. Pauli213
Dortmund203
Leverkusen2-13
  Bremen2-13
11 Freiburg2-13
12 München2-13
13 Nürnberg2-11
14 Wolfsburg2-20
15 Schalke2-20
16 Frankfurt2-30
17 Köln2-40
18 Stuttgart2-40
  SDP
M'gladbach133
K'lautern123
  Dortmund123
  St. Pauli123
  Hamburg123
Leverkusen123
Mainz113
Hannover113
  Freiburg113
10 Hoffenheim113
11 Nürnberg101
12 Frankfurt1-10
  Schalke1-10
  Wolfsburg1-10
15 Köln1-20
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  Stuttgart1-20
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